1. „Facebook-Pranger“ von „Bild“ bleibt unzulässig (tagesspiegel.de, Joachim Huber) Der sogenannte Facebook-Pranger, den die „Bild“-Zeitung 2015 aufgestellt hatte, bleibt unzulässig. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und lehnte Springers Wunsch nach einer Revision ab. „Bild“ hatte in Print und online fremdenfeindliche Facebook-Kommentare samt Nutzerfotos veröffentlicht und selbst von einem Pranger gesprochen. Während der […]