Brüssel (Archiv) - Was für andere Geschäftszweige schon längst gang und gäbe ist, hält nun auch in der Tattoo-Branche Einzug: Laut der neuen EU-Verordnung (EU) 2017/630 müssen Tätowierer ihren Kunden in Zukunft ein zweiwöchiges Rückgaberecht auf neu gestochene Tattoos einräumen.
Neue EU-Verordnung: Tätowierer müssen Kunden zweiwöchiges Rückgaberecht gewähren
Brüssel (Archiv) - Was für andere Geschäftszweige schon längst gang und gäbe ist, hält nun auch in der Tattoo-Branche Einzug: Laut der neuen EU-Verordnung (EU) 2017/630 müssen Tätowierer ihren Kunden in Zukunft ein zweiwöchiges Rückgaberecht auf neu gestochene Tattoos einräumen.