Das LG Karlsruhe sieht den „Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.“ (VDAK) als nicht aktiv legitimiert an, um Online-Shops abzumahnen. Eine anonymisierte Mitgliederliste reiche dafür nicht, denn so könne es durchaus sein, dass der Verein einen weniger repräsentativen Mitgliederbestand habe als behauptet. Das Urteil könnte weit reichende Folgen für die Abmahnpraxis auch anderer Vereine haben. […]
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