Der DJV-NRW klagte auf Zugang zu gewissen Unterlagen des BKartA, die sich mit einer Verlagsfusion befassten. Das BVerwG hat die Revision des DJV-NRW nun jedoch zurückgewiesen. Ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen sei nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausgeschlossen, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt würden. Vorbereitende Vermerke, sog. Voten, der Berichterstatter von Beschlussabteilungen […]
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