Das Landgericht München I hat entschieden, dass auch Leasingverträge ewig widerrufen werden können, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Aus Kundensicht wurde vor dem LG das Idealergebnis erzielt: sämtliche geleisteten Leasingraten erhält der Kunde zurück und muss nicht einmal Wertersatz für die gefahrenen Kilometer leisten! Ein voller Erfolg für Verbraucher. Uns […]
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