Selfies mit angekreuzten Wahlzetteln in den sozialen Netzwerken zu verbreiten, hat jetzt, anlässlich der bevorstehenden Europawahl am 26. Mai, wieder Hochkonjunktur. Doch ist das Posten von Fotos des Wahlzettels überhaupt erlaubt? Macht man sich vielleicht sogar strafbar? Und kann ein bei Instagram veröffentlichtes Wahl-Selfie gar die Wahl ungültig machen? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner […]
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