Googles E-Mail-Dienst Gmail ist nach Ansicht des EuGH kein Telekommunikationsdienst wie z.B. die Deutsche Telekom. Der EuGH entschied, dass Mail-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den Kunden einen Internetzugang zu bieten, keine Telekommunikationsdienste nach EU-Recht seien. Geklagt hatte die BnetzA. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist mit dem Versuch gescheitert, Webdienste wie Googles E-Mail-Dienst Gmail den […]
The post Gmail-Streit vor EuGH: Google gewinnt gegen BNetzA appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.