Nährwertangaben auf der Vorderseite einer Knuspermüsli-Verpackung dürfen „pro Portion“ angegeben werden. Anders als das LG Bielefeld entschied das OLG Hamm, dass die Energiewerte für 100 Gramm vorne nicht wiederholt werden müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einer Wettbewerbsstreitigkeit des Bundesverbands der Verbraucherzentralen e. V. gegen einen bekannten Hersteller von Lebensmitteln aus Bielefeld entschieden, dass […]
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