Internetdienstleister dürfen ihren Kunden keinen bestimmten Router aufzwingen. Deshalb ist es irreführend, wenn ein Unternehmen suggeriert, für die Nutzung seiner Tarife müssten die Kunden einen der angebotenen Router mitbestellen. Dies hat das LG Koblenz entschieden. Der Internetanbieter 1&1 (1&1 Telecom GmbH) darf bei der Bestellung von DSL-Tarifen im Internet nicht mehr den Eindruck erwecken, für […]
The post LG Koblenz zu 1&1: Fritz!Box-Routerzwang rechtswidrig appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.