Wer Geblitzt wurde, der muss die Messungen auch im Nachhinein überprüfen können. Ist dies nicht möglich, sind die Bilder bestimmter Blitzer-Typen im Bußgeldverfahren nicht verwertbar, urteilte der VerfGH des Saarlandes. Damit bestätigt das Gericht unsere Auffassung. Was heißt das Urteil für Sie als betroffener Autofahrer? Die meisten der derzeit verwendeten Blitzer-Messgeräte speichern teils Tausende sog. […]
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