Die ProSiebenSat.1-Gruppe hat kürzlich ihren neuen Streamingdienst Joyn gestartet. Damit so viele Zuschauer wie möglich auf das Angebot aufmerksam werden, wird das Logo des Dienstes in den Programmen der Sendergruppe regelmäßig im Großformat mitten im Bild eingeblendet. Ob es sich dabei um unzureichend gekennzeichnete Werbung handelt, hat nun die Bremische Landesmedienanstalt beurteilt. Für Werbung im […]
The post Medienanstalt prüft Werbung für Joyn appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.