Das OLG Köln hat entschieden, dass die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag eine Äußerung einer innenpolitischen Sprecherin auf der Homepage der SPD-Fraktion im Zusammenhang mit einer angeblich von der AfD-Fraktion geforderten „Zählung“ von Homosexuellen hinnehmen muss. In einem von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE vertretenen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln den Antrag auf Eilrechtsschutz der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag gegen die SPD-Landtagsfraktion und deren innenpolitische Sprecherin in zweiter Instanz abgewiesen (Urt. v. 11.07.2019, Az. 15 U 24/19). „Schon 2015 habe eine Abgeordnete der hiesigen AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage eingereicht, in der sie eine Zählung aller Homo-, Bi- und Transsexuellen in…
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