Beim StreamOn-Tarif der Telekom werden bestimmte Streaming-Angebote wie Netflix, YouTube oder Spotify nicht auf das Datenvolumen angerechnet. Praktisch für Nutzer, ein Dorn im Auge der Verfechter der Netzneutralität. Nun entschied das OVG NRW, dass die Telekom Deutschland GmbH das von ihr angebotene Produkt „StreamOn“ in der bisherigen Form nicht weiterbetreiben darf und damit die erstinstanzliche Entscheidung des VG Köln bestätigt. Das Verfahren hatte die Telekom Deutschland GmbH in einem Eilverfahren gegen die Bundesnetzagentur angestrengt. Worum geht es beim StreamOn-Angebot? Bei „StreamOn“ handelt es sich um ein kostenloses Zusatzangebot für Mobilfunk-Kunden. Bei Buchung wird der Datenverkehr für Audio- und Videostreaming sog.…
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