Der EuGH hat entschieden, dass es keine Pflicht für Onlinehändler wie Amazon gibt, telefonisch erreichbar zu sein. Eine eeffektive Kontaktmöglichkeit muss es dennoch geben. Ein Freibrief, Kundenkontakten auszuweichen, ist das Urteil damit nicht. Nach deutschem Recht ist nämlich der Unternehmer verpflichtet, vor Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen stets seine Telefonnummer anzugeben. BGH legte EuGH Vorabfragen vor Vor diesem Hintergrund wollte der in letzter Instanz mit dem Rechtsstreit befasste Bundesgerichtshof (BGH) vom Europäichen Gerichtshof (EuGH) wissen, ob die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (Richtlinie 2011/83/EU) einer solchen nationalen Regelung entgegensteht und ob der…
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