In Niedersachsen sollte eine neue Technologie zur Ermittlung von Geschwindigkeitsverstößen erprobt werden. Doch nach kurzer Zeit wurde der Test vom VG Hannover untersagt, da die eingesetzte Technologie gegen das Grundrecht auf Datenschutz verstoßen soll. Inzwischen haben sich die gesetzlichen Grundlagen geändert und das OVG Niedersachen hat die erneute Inbetriebnahme der Section Control gestattet. Noch im März 2019 wurde es der Polizei von Niedersachen vom Verwaltungsgericht Hannover wegen der Gefahr von Datenschutzverstößen vorläufig untersagt, Geschwindigkeitsverstöße von Fahrzeuge auf der Bundesstraße 6 zwischen Gleidlingen und Laatzen per Section Control zu überwachen. Auf Antrag der Polizeidirektion hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachen den Untersagungsbeschluss des…
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