Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist bekannt dafür, zahlreiche Abmahnungen zu verschicken. Dagegen hatte ein Stuttgarter Autohändler geklagt und behauptet, das Verhalten der DUH sei rechtsmissbräuchlich. Darüber hatte nun der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Die DUH mahnt immer wieder Unternehmen ab – jede Woche trifft es etwa 30 Unternehmen. Im konkreten Verfahren hatte sie einen Autohändler dafür abgemahnt, dass er in seiner Werbung für ein Auto nicht alle Informationen bezüglich des CO2-Ausstoßes angegeben hat. Die Umwelthilfe ist ein in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 Abs. 1 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) eingetragener Verbraucherverband und als solcher abmahnberechtigt. Der BGH folgte dieser…
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