Das OLG hat entschieden, dass die Weitergabe von heimlich erstellten Ton- und Filmaufnahmen an Dritte auch Straftatbestände erfüllen kann. SO können verdeckte Aufnahmen selbst dann einen Unterlassungsanspruch begründen, wenn die Aufnahmen gar nicht gesendet werden. Verdeckt erlangtes Ton- und Filmmaterial kann einen Unterlassungsanspruch begründen, auch wenn es nicht gesendet wird. Bereits die Weitergabe an Dritte kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen und Straftatbestände erfüllen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entscheiden und damit der Produktionsfirma des TV-Formats „Team Wallraff“ sowie einer Journalistin die Verfahrenskosten eines für erledigt erklärten Rechtsstreits auferlegt (OLG Köln, Beschluss vom 18.07.2019, Az. 15 W 21/19). Worum ging…
Der Beitrag „Team Wallraff“-Recherche in geschlossener psychiatrischer Klinik: Grenzen der journalistischen Recherche bei heimlichen Aufnahmen erschien zuerst auf WBS LAW.