Wer bei Google nach „Ortlieb Fahrradtaschen“ sucht, bekommt dabei auch Werbeanzeigen von Amazon zu sehen. Die sehen erstmal so aus, als würde Amazon den potenziellen Kunden eine Sammlung aller Ortlieb-Produkte bei dem Online-Händler zeigen wollen. Tatsächlich führt der Link hinter der Werbeanzeige aber auch zu Konkurrenzprodukten. Ortlieb bekam Recht: Das ist irreführend von Amazon. Das Unternehmen muss nun die Gestaltung seiner Werbeanzeigen ändern. Online-Versandhändler Amazon hat eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einstecken müssen (Urteil vom 25. Juli 201, Az. I ZR 29/18). Der Fahrradtaschenhersteller Ortlieb hatte dem Internetkonzern vorgeworfen, durch das Schalten von Google-Werbeanzeigen für Konkurrenzprodukte Markenrechte zu verletzen.…
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