Verordnung für außerordentliche Klimaschutzmaßnahmen
Ohne viele Worte: § 1 Wer schriftliche, akustische oder visuelle Erzeugnisse konsumiert, in denen der anthropogene Klimawandel geleugnet wird, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In leichteren Fällen kann auf Geldstrafe erkannt werden. Die Erzeugnisse, in denen der anthropogene Klimawandel geleugnet wird, sind einzuziehen und zu vernichten. § 2 Wer Informationen, die er […]