1. Kein Vertuschen (taz.de, Christian Rath) Als die Funke-Gruppe vertrauliche Berichte über die Situation in Afghanistan veröffentlichte, ging die Bundesregierung dagegen juristisch vor und berief sich dabei auf ihr angebliches Urheberrecht. Der Europäische Gerichtshof hat Zweifel, ob es sich bei den „Afghanistan Papers“ um urheberrechtlich einschlägige Werke handelt, und stuft sie eher als „rein informative […]