Der Grünen-Politiker Volker Beck möchte nicht, dass sein Text aus dem Jahr 1988, in dem er über die Entkriminalisierung sexueller Handlungen mit Minderjährigen schrieb, ohne seine Distanzierung verbreitet wird. Spiegel Online hatte das Dokument jedoch 2013 im Original veröffentlicht. Nun hat der EuGH die Frage beantwortet, ob die Presse das durfte – und wie weit die urheberrechtlichen Schranken des Zitatrechts und der Berichterstattung über Tagesereignisse reichen. Der EuGH-Generalanwalt hielt die Veröffentlichung zuletzt für rechtswidrig. 1988 verfasste der ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck einen Artikel, in dem er sich mit der Entkriminalisierung sexueller Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern befasste. Der Beitrag wurde…
Der Beitrag EuGH zum Streit zwischen Volker Beck und Spiegel Online: Wann darf die Presse berichten und zitieren? erschien zuerst auf WBS LAW.