Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat am 31.07.2019 ein richtungsweisendes Urteil in Sachen Dieselfahrverbote gefällt (Urteil vom 31.07.2019, Az. 8 A 2851/18). Die Richter gaben der Klage der Deutschen Umwelthilfe zwar statt, entschieden aber auch, dass es selbst bei Grenzwertüberschreitungen nicht zwangsläufig zu Fahrverboten kommen müsse. Vielmehr sei die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in die Erwägungen mit einzubeziehen. sein Vorgehen nicht rechtsmissbräuchlich sei, wollte in dem aktuellen Verfahren erreichen, dass die Stadt Aachen in ihrem Luftreinhalteplan konkrete Maßnahmen anordnet, damit die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in Aachen eingehalten werden. Zu diesen Maßnahmen sollten auch Dieselfahrverbote gehören. Dem verweigerte sich die Stadt. Das OVG…
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