Das BKA muss eine von Rechtsextremisten angelegte „Feindesliste“ mit Namen und teilweise gar den Adressen nicht veröffentlichen. Die Liste sei noch Teil eines laufenden Ermittlungsverfahrens, so das VG Wiesbaden. Das BKA war vom Journalisten Semsrott verklagt worden. In der mündlichen Verhandlung vom 19.08.2019 vor dem Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden haben die Beteiligten das Verfahren über die Herausgabe der „Feindesliste Nordkreuz“ für erledigt erklärt. Das Verfahren wurde eingestellt (Az. 6 K 376/19 WI). Journalist Arne Semsrott klagte auf Veröffentlichung sog. „Feindesliste“ Der Kläger ist der Berliner Journalist und Aktivist Arne Semsrott. Sein Bruder Nico Semsrott ist Kabarettist und Satiriker und wurde bei der…
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