Die Vermietung privater Wohnungen ist vielen Städten in Zeiten von Wohnraummangel ein Dorn im Auge. Mittlerweile sind einige Bundesländer aktiv geworden und haben Gesetze verabschiedet, die die Vermietung an Touristen in Schranken weisen sollen. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) wurde nun eine Frau zu einer Geldbuße von 6.000 Euro verurteilt, weil sie ihre Wohnung auf Airbnb inseriert hat. Vor dem OLG Frankfurt kam es deshalb nun zu einem Prozess (Beschluss vom 2.8.2019, Az. 2 Ss-OWi 438/19). Eine Frau aus Frankfurt hat ihre Wohnung mehrfach an Airbnb-Gäste für Preise zwischen 125 und 150 Euro pro Nacht vermietet. Eine Genehmigung nach §…
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