Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag trotz der Vorbeschäftigung sachgrundlos befristen. Dies hat das BAG entschieden und fährt damit mit seinem Zick-Zack-Kurs fort. Gefragt ist eigentlich der Gesetzgeber. Viele Arbeitgeber setzen bei Neueinstellungen weiterhin auf befristete Arbeitsverträge. Das allerdings geht nur, wenn der Arbeitnehmer noch nie zuvor dort beschäftigt war. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun erneut dieses „nie zuvor“ neu definiert. Seit 2011 gab es bereits einige Urteile diesbezüglich. Das BAG hat seine eigene Auffassung nun bestätigt und über das Verbot der sachgrundlosen Befristung geurteilt (BAG, Urteil…
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