Laut Google-Bewertungen lobten Gäste die schnelle Bedienung im Herzoglichen Bräustüberl Tegernsee. Dennoch gab Google lange Wartezeiten an. Der Wirt klagte. Google hat kurz vor der mündlichen Verhandlung am LG München I nun den Unterlassungsanspruch anerkannt. Viel spannender als die Wartezeiten, war jedoch die Frage der Klagezustellung. Diese bleibt nun unbeantwortet. Etwas überraschend wurde der Streit zwischen Suchmaschinen-Gigant Google im Streit mit dem Wirt des Herzoglichen Bräustüberl Tegernsee beigelegt. Der für den 28.08.2019 geplante Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht (LG) München I wurde aufgehoben (Az. 25 O 13925/18). Google hat mit Schriftsatz vom 27.08.2019 ein Anerkenntnis abgegeben und ist…
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