Dealerschutz: In Berlin werden Strafgesetze lächerlich gemacht
Paragraph 29 des Betäubungsmittelgesetzes stellt u.a. demjenigen, der mit Betäubungsmitteln handelt, eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren in Aussicht. Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundes hat für das Berichtsjahr 2018 274.787 so genannte allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, wie sie in § 29 geregelt sind, erfasst. Ein Anstieg um 7,6% im Vergleich zum Vorjahr. Die […]