Die pflanzlichen Produkte unserer Mandantin, der Happy Cheeze GmbH, dürfen weiterhin als „Käse/Milch-Alternative“ bezeichnet werden. So hatte bereits Anfang des Jahres das LG Stade entschieden. Die klagende Wettbewerbszentrale hatte gegen das Urteil jedoch Berufung eingelegt, diese nach einem Hinweisbeschluss des Gerichts aber nun zurückgenommen. Das Gericht betonte, dass eine solche Alternative bei neuartigen Produkten sogar besonders sinnvoll sei, um Verbraucher über das Produkt zu informieren. Wir finden: Ein voller Erfolg für die pflanzlichen Lebensmittelhersteller – und für ihre Kunden. Seit über einem Jahr dauert der Rechtsstreit zur Lebensmittelkennzeichnung „Käse-Alternative“ zwischen der Wettbewerbszentrale e.V und dem Start-Up-Unternehmen Happy Cheeze GmbH schon…
Der Beitrag „Käse-Alternative“ erlaubte Bezeichnung! WBS gewinnt Rechtsstreit für Happy Cheeze erschien zuerst auf WBS LAW.