VW muss wegen manipulierten Abgaswerten Schadensersatz an die Kundin eines VW-Beetle zahlen, weil VW als Hersteller seine Kundin damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Dies gelte auch dann, wenn beim Kauf des Fahrzeugs bereits darüber öffentlich berichtet wurde, so das OLG Hamm. Die Volkswagen AG muss der Käuferin eines gebrauchten VW-Beetle wegen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung als Schadensersatz den Kaufpreis und aufgewendete Darlehensraten unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zahlen und sie von noch zu erbringenden Kreditraten freistellen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 10.09.2019 entschieden (Az. 13 U 149/18). VW-Beetle-Käuferin verlangte Schadensersatz von Volkswagen Die klagende Kundin aus Sarstedt kaufte im…
Der Beitrag OLG Hamm urteilt zu Abgasskandal: VW muss trotz Berichterstattung Schadensersatz an Kundin zahlen erschien zuerst auf WBS LAW.