Der EuGH hatte im Juni 2018 entschieden, Fanpage-Betreiber in der EU gemeinsam mit Facebook Ireland als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher anzusehen. Danach war klar: Eigentlich müssten massenweise Social-Media-Fanpages aus datenschutzrechtlichen Gründen schließen. Drei Monate später hat die Datenschutzkonferenz einen Beschluss veröffentlicht, in dem es heißt: Facebook-Fanpages sind illegal, weil es keine Vereinbarung mit Facebook gibt. Daraufhin hatte Facebook reagiert. Doch reichte die vorgelegte Vereinbarung aus? Nein – das zumindest meinte die Verbraucherzentrale, die Bundestagsfraktion der Grünen und auch die Berliner Datenschutzbehörde. Sie versendete Anhörungsschreiben an Fanpage-Betreiber. Nun verhandelt das BVerwG in der Sache. [Update 11.09.2019] Am Mittwoch, den 11.09.2019 verhandelte…
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