1. Urteil: Polizei darf keine Fotos von Versammlungen in sozialen Netzwerken veröffentlichen (netzpolitik.org, Markus Reuter) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Polizei aus Essen keine Fotos von Demonstrierenden beziehungsweise Versammlungsteilnehmenden auf Twitter oder Facebook veröffentlichen darf. Ein Urteil, das bundesweite Bedeutung haben könnte. 2. Der mühsame Weg, das Rundfunk-Gedächtnis zugänglich zu machen (uebermedien.de, Daniel […]