Nach ihrem Austritt aus der AfD ließ sich Frauke Petry die Marke „Die blaue Partei“ eintragen. Da die AfD jedoch bereits zwei Wochen zuvor die Marke „Die Blauen“ eintragen ließ, wurde Petrys Marke bereits im Januar 2019 vom LG München I für nichtig erklärt. Kurz zuvor hatte sie noch einen Prozess vor dem LG Köln gewonnen. Dort ging es um die Farbe Blau und ebenfalls gegen die AfD. Nun hat das OLG München das LG München bestätigt. Petry muss „Die blaue Partei“ löschen. Nach dem Austritt aus der AfD hatte die ehemalige Vorsitzende Frauke Petry „Die blaue Partei“ gegründet. Petry…
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