Der GU-Buchverlag darf auf das Cover seiner Kochbücher mit Rezepten für den „Thermomix“ trotz bestehenden Markenschutzes der Fa. Vorwerk den Produktnamen und ein stilisiertes Bild der Küchenmaschine drucken. Dies hat das OLG Köln entschieden. Mein Kind, mein Haus, mein Thermomix: Während Eigentümer und Nutzer oft nicht einmal den Namen des Herstellers oder gar den Produktnamen von den meisten ihrer Haushaltsgeräte wissen, ist das beim Thermomix des Wuppertaler Unternehmens Fa. Vorwerk ganz anders. Der Thermomix genießt seit vielen Jahren Kultstatus. Doch es gab juristischen Ärger um den Thermomix, den nun das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden hat. Der Buchverlag Gräfe und Unzer (GU)…
Der Beitrag OLG Köln zum Vorwerk-Markenrecht: Kochbücher dürfen mit Thermomix-Rezepten werben erschien zuerst auf WBS LAW.