Händler sollten sich bei Werbemaßnahmen auch 2019 zurückhalten, denn der Begriff „Black Friday“ wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und ist derzeit noch vor dem Gebrauch durch Dritte geschützt. Wer die Marke rechtswidrig im Verkehr nutzt, also beispielsweise zu Werbe- und Marketingzwecken, muss auch in diesem Jahr noch mit einer Abmahnung rechnen. Allerdings gibt es Hoffnung, dass die Marke bald gelöscht werden könnte. Seit Jahren wird am Black Friday – dem Freitag nach Thanksgiving – in den USA das Weihnachtsgeschäft eingeläutet. In Deutschland findet der Black Friday am 29. November 2019 statt. Online-Händler, Geschäfte und Handelsketten bieten…
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