Das LG Köln hat dem Unternehmen Smartlaw verboten, in seiner jetzigen Form weiter auf dem Markt aufzutreten und zu werben. Dort können sich Nutzer durch einen Fragenkatalog klicken und erhalten so individualisierte Verträge. Ein solcher Vertragsgenerator verstoße jedoch gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, so das LG Köln. Danach dürften nur Anwälte solche individualisierten Verträge anbieten. Die Inhaber von Smartlaw werden das Urteil nicht akzeptieren und möchten eine höchstrichterliche Klärung für Legal Tech Unternehmen herbeiführen. Das Landgericht (LG) Köln hat entschieden, dass der Legal-Tech-Dienstleister Smartlaw, ein sog. Vertragsgenerator, eine unzulässige Rechtsdienstleistung sei und daher gegen §§ 2, 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstoße. Zudem dürfe…
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