Wer online bucht, der muss oftmals für Zahlungsoptionen Extra-Gebühren zahlen. So auch das Fernbusunternehmen Flixbus, welches eine Gebühr für die Paypal-Bezahloption von seinen Kunden verlangte. Ein Ärgernis für Verbraucher. Nun hat das OLG München die Gebührenerhebung für rechtmäßig erachtet. Die Kernfrage ist schwierig und hat grundsätzliche Bedeutung, da die Beantwortung Auswirkungen auf das gesamte Online-Bezahlwesen hat. Daher wird nun der BGH aller Voraussicht nach entscheiden. Viele werden es aus eigener Erfahrung kennen: Man findet in einem Online-Shop ein vermeintlich günstiges Angebot, legt den Artikel in den Warenkorb und stellt erst am Ende des Bestellvorgangs verärgert fest, dass für die Nutzung…
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