Der BGH befasst sich am heutigen Donnerstag mit einem vermutlich für viele sehr relevanten Thema: Darf eine Bäckerei mit einem Café an Sonn- und Feiertagen ganztags Brötchen verkaufen? Dafür muss das höchste Zivilgericht klären, ob unbelegte Brötchen für „auf die Hand“ als „zubereitete Speise“ gelten und ob eine Bäckerei mit angeschlossenem Café überhaupt eine Gaststätte ist. Nicht nur der Kirche ist der Sonntag heilig, auch die Wettbewerbszentrale kämpft am heutigen Donnerstag, den 17. Oktober, für einen beschränkten Brötchenverkauf an Sonn- und Feiertagen. Der beklagte Bäcker hält dagegen und beruft sich auf eine Ausnahme aus dem Gaststättengesetz. Ein nicht nur für…
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