Die BamS hatte mit Sascha Hehn, dem ehemaligen Traumschiffkapitän, für ein Gewinnspiel geworben. Damit wurde Hehn in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, urteilte das OLG Köln. Die Zeitung „Bild am Sonntag“ (BamS) durfte im Rahmen eines Gewinnspiels der Aktion „Urlaubslotto“ kein Bild des ehemaligen „Traumschiffkapitäns“ Sascha Hehn verwenden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden. Der Axel Springer Verlag muss darüber Auskunft über die Druckauflage am Erscheinungstag geben, um dem Schauspieler Sascha Hehn eine Schadensersatzklage zu ermöglichen (OLG Köln, Urteil vom 10.10.2019, Az. 15 U 39/19). Die BamS hatte ihre Leser dazu aufgefordert, über Mehrwertdienstnummern an einem Gewinnspiel teilzunehmen und im Rahmen…
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