VW ist im Rahmen des Abgasskandals auch Käufern eines VW-Gebrauchtwagens zum Schadensersatz verpflichtet. Dies hat das OLG Naumburg entschieden. VW habe nicht nur Käufer eines Neuwagens vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Darüber hinaus nehmen Urteile zu, die keine Zahlung einer Nutzungsentschädigung verlangen. Die Volkswagen AG (VW) ist dem Käufer eines gebrauchten VW Tiguan TDI, der vom Abgasskandal betroffen ist, zum Schadensersatz verpflichtet. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg entschieden. Der Käufer könne Ersatz des Kaufpreises unter Abzug einer Nutzungsentschädigung gegen die Übereignung und Herausgabe des Gebrauchtwagens verlangen (Urteil vom 27. September 2019, Az. 7 U 24/19). Kläger erwarb vom Abgasskandal betroffenen VW-Gebrauchtwagen…
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