Es gibt sie vor vielen Supermärkten oder Krankenhäusern: Parkplätze, die privat bewirtschaftet werden. Wer hier ein „Knöllchen“ wegen zu langen Parkens kassiert, muss zahlen. Wirklich? Muss ich als Halter zahlen, wenn ich jemandem mein Auto geliehen habe? Muss ich den Fahrer „verpetzen“? Darüber muss nun bald der BGH entscheiden. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn mein Auto abgeschleppt wird, ich es aber überhaupt nicht geparkt habe? Ein Überblick über die Rechtslage auf privaten Parkplätzen. Wenn man im öffentlichen Raum ein Knöllchen vom Ordnungsamt bzw. der Polizei bekommt, gilt § 25a Straßenverkehrsgesetz: Danach muss im Zweifel der Halter eines Autos…
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