Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: Sechs Prozent Zins bei Steuernachzahlung nicht mehr gerechtfertigt
Bürger und Unternehmen müssen seit Jahrzehnten bei Steuernachzahlungen sechs Prozent Zinsen zahlen. Angesichts der andauernden Niedrigzinsphase dürfte dies jedoch inzwischen verfassungswidrig sein. So kommt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags zu dem Ergebnis, dass es für „das Festhalten an dem nicht mehr realitätsgerechten Zins keine Rechtfertigungsgründe mehr“ gebe. Der Sechs-Prozent-Zins wirke wie eine Sanktion, die …