Eine erneute Niederlage für Influencer: Nun hat das OLG Frankfurt entschieden, dass eine Influencerin und YouTuberin nicht auf Instagramseiten der Unternehmen verlinken darf, ohne das als Werbung zu kennzeichnen. Entscheidend war nicht, ob sie für jedes Posting Gegenleistungen erhalten habe. Sondern dass sie als Influencerin sich selbst und andere vermarkte. Daher sei jedes „Tag“ auf fremde Unternehmen als Werbung einzustufen. Das OLG Frankfurt am Main (OLG) hat einer Influencerin und Youtuberin untersagt, auf ihrem Instagram-Account Bilder von sich im Internet zu präsentieren und dabei Waren bzw. Dienstleistungen vorzustellen nebst Verlinkung zu den Accounts der jeweiligen Hersteller, ohne diese Veröffentlichungen als…
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