Lässt sich ein Lehrer freiwillig von einer Fotografin für ein offizielles Klassenfoto ablichten, so kann er später nicht die Entfernung des Fotos aus dem Schuljahrbuch verlangen. Das VG Koblenz konnte keine Verletzung seines Rechts am eigenen Bild erkennen. Ein Lehrer hatte sich für Klassenfotos fotografieren lassen. Diese Fotos fanden in der Folge ihren Weg ins Jahrbuch der Schule. Dies wollte der Pädagoge rückgängig machen und ging gegen die Veröffentlichung vor. Das VG Koblenz entschied jedoch nun, dass der Lehrer nicht in seinem Recht am eigenen Bild verletzt wurde und die Aufnahmen nicht entfernt werden müssen. Er habe gewusst, dass diese…
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