Ist ein elektronischer Taschenrechner beim Autofahren am Steuer genauso verboten wie ein Handy? Das OLG Hamm möchte diese Frage in einem Verfahren gerne mit „ja“ beantworten, doch da es ein anders lautendes Urteil des OLG Oldenburg gibt, fragt das OLG Hamm zunächst den BGH. Auch nur kurze Zeit der Unaufmerksamkeit am Steuer kann fatale Folgen haben. Wer bei einem Tempo von 50 km/h auch nur 5 Sekunden auf sein Handy schaut, der legt in dieser Zeit schon 70 Meter zurück, bei 100 km/h ist es das Doppelte: 140 m. Daher ist das Handy am Steuer nicht nur lebensgefährlich, sondern gemäß…
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