Nicht nur Smartphone-Besitzer, auch Verkäufer tappen meist im Dunkeln, wenn es um Sicherheitslücken im Betriebssystem geht. Denn dass zwei Handys dieselbe Android-Version aufgespielt haben, bedeutet nicht, dass sie gleich sicher sind. Wenn einem das nicht gerade der Hersteller verrät, kann man so etwas aber erst in Tests für jedes einzelne Gerät herausfinden. Die wollten die Kölner Richter den Elektronikverkäufern nicht zumuten. Ein Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems der von ihm verkauften Smartphones hinweisen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden (Urt. v. 30.10.2019, Az. 6 U 100/19). Getestete Smartphones hatten teils viele Sicherheitslücken Geklagt…
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