Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll künftig selbst schädliche Herzschrittmacher und andere Medizinprodukte zurückrufen oder ihre Anwendung verbieten können.
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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll künftig selbst schädliche Herzschrittmacher und andere Medizinprodukte zurückrufen oder ihre Anwendung verbieten können.