Die BPjM hatte 2015 das Album „Sonny Black“ des Berliner Rappers Bushido indiziert, da die Songtexte einen kriminellen Lebenswandel verherrlichen und durchgängig herabwürdigende Äußerungen in Bezug auf Frauen und Homosexuelle in vulgärer Sprache enthielten. Nun hat Bushido auch vor dem BVerwG verloren. Sein Album bleibt indiziert. Bushidos Rap-Album „Sonny Black“ ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig als jugendgefährdend eingestuft worden. Ein Album mit weitgehend gewaltverherrlichenden und massiv diskriminierenden Songtexten könne als jugendgefährdend indiziert werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019, Az. 6 C 18.18). BPjM indizierte Bushido-Album Sonny Black Bushido,…
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