Private Dienstleister dürfen durch Städte nicht mit der Verkehrsüberwachung beauftragt werden. So entstandene Bußgeldbescheide sind rechtswidrig, urteilte das OLG Frankfurt. Betroffene können sich hiergegen zur Wehr setzen. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einer mit einer Grundsatzentscheidung bestätigt, dass Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind und auf einer solchen Grundlage keine Bußgeldbescheide erlassen werden dürfen (Az. Beschluss vom 6.11.2019, Az. 2 Ss-OWi 942/19). Stadt beauftragte privaten Dienstleister Gegen den Betroffenen war ein Bußgeld wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgesetzt worden. Die zugrundeliegende Messung hatte der Zeuge B. vorgenommen. Der Zeuge war…
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