Erfurt, Berlin (dpo) - Eine große deutsche Fluggesellschaft muss einen Piloten einstellen, auch wenn er weder verengte Nasenhöhlen noch eine generell undeutliche Aussprache hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Dienstag entschieden. Geklagt hatte ein 35-jähriger Bewerber, der von der Airline wegen seiner klaren Sprechweise abgelehnt worden war.
Arbeitsgericht: Fluggesellschaft muss Piloten einstellen, obwohl er nicht nuschelt
Erfurt, Berlin (dpo) - Eine große deutsche Fluggesellschaft muss einen Piloten einstellen, auch wenn er weder verengte Nasenhöhlen noch eine generell undeutliche Aussprache hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Dienstag entschieden. Geklagt hatte ein 35-jähriger Bewerber, der von der Airline wegen seiner klaren Sprechweise abgelehnt worden war.