Die Abzocker der Routenplaner-Masche werden immer dreister: Seit einiger Zeit sind Schreiben im Umlauf, in denen die Betreiber der Seiten...
Die Abzocker der Routenplaner-Masche werden immer dreister: Seit einiger Zeit sind Schreiben im Umlauf, in denen die Betreiber der Seiten „maps-24-routenplaner.com“, „routenplaner-maps.com“ und „gps-routenplaner.net“ ihren Opfern androhen, die Wohnung leer zu räumen. Abwenden könne man dies nur durch eine Zahlung per Amazon Gutschein. Doch egal, wer der Drohende ist: zahlen Sie nicht! Die Masche ist […]
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Die Abzocker der Routenplaner-Masche werden immer dreister: Seit einiger Zeit sind Schreiben im Umlauf, in denen die Betreiber der Seiten „maps-24-routenplaner.com“, „routenplaner-maps.com“ und „gps-routenplaner.net“ ihren Opfern androhen, die Wohnung leer zu räumen. Abwenden könne man dies nur durch eine Zahlung per Amazon Gutschein. Doch egal, wer der Drohende ist: zahlen Sie nicht!

Vorsicht!
Die Masche ist bekannt: Man sucht im Internet nach der schnellsten Strecke für einen Weg und landet auf einer der zahlreichen Betrüger-Websites, die ahnungslosen Nutzern immer wieder ein „Abo“ für einen Routenplaner andrehen wollen. Die Hinweise auf die vermeintliche Kostenpflicht werden im Kleingedruckten der scheinbar kostenlosen Routenplaner versteckt. Wenn Besucher ihre Daten zur Anmeldung und für eine evtl. Teilnahme an einem Gewinnspiel übermitteln, schnappt die Falle zu. Es kommt eine Rechnung über mehrere hundert Euro. Wer die anschließend eingehende Rechnung nicht zahlen will, bekommt es mit verschiedenen Eskalationsstufen von Drohszenarien zu tun: Mahnungen, Schreiben von Inkassobüros, Rechtsanwälten oder die Information einer angeblichen Übergabe an die Staatsanwaltschaft, Drohungen mit der Zwangsvollstreckung und einem SCHUFA-Eintrag etc. sind häufig die Folge. Wir berichten allgemein über die Routenplaner-Abzocke und speziell über maps-routenplaner.net und routenprofi.net, maps-routenplaner.info, routenplaner-24.info und online-routenplaner.info. Vermutlich sind diejenigen, die hinter all diesen Adressen stehen, am Ende dieselben.
Doch seit kurzem haben sich die Betrüger insbes. der Seiten maps-24-routenplaner.com, routenplaner-maos.com oder gps-routenplaner.net etwas Neues einfallen lassen: Sie drohen tatsächlich damit, dass das „Inkasso-Team“ die Nutzer „besuchen“ werde, um ihre Wertgegenstände zu pfänden. Dies würden „mit dem Kleintransporter abtransportiert“, für größere Gegenstände werde eine Spedition beauftragt. Sollte niemand zu Hause sein, werde ein Schlüsseldienst die Tür öffnen. Man könne dem nur entgegenwirken, indem man die geforderte Summe per Amazon Gutschein (der nicht zurückverfolgbar ist) an die Betrüger zu senden.
So sehen die eMails der Abzocker aus:
„Sehr geehrtes Mitglied von www.gps-routenplaner.net!
Leider haben Sie die offene Rechnung mit der Nummer xxx vom xxx noch immer nicht beglichen. Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt. Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, den 03.03.2017 um 10:00 Uhr in unserem Auftrag ein Gerichtsvollzieher besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden. Soweit es möglich ist, werden die Gegenstände mit dem Kleintransporter abtransportiert, für größere Gegenstände wird für den Folgetag eine Spedition beauftragt. Sollten Sie nicht zu Hause sein oder die Tür selbst öffnen, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen, der die Tür dann öffnen wird, die Mehrkosten müssen wir Ihnen natürlich zusätzlich in Rechnung stellen. Sollten Sie Widerstand leisten, wird die Polizei hinzugezogen. Die einzige Möglichkeit diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Bezahlung des offenen Betrages von 750,00 Euro per Amazon Gutschein, dem sicheren online Bezahlsystem, bis spätestens Mittwoch, den 01.03.2017. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, senden Sie uns umgehend Amazon Gutscheine im Wert von 750,00 Euro per E-Mail, anderenfalls sind wir gezwungen, Ihre Wertgegenstände zu pfänden und zu veräußern. Sie erhalten Amazon Gutscheine unter anderem in jeder gut sortierten Postfiliale, in Kiosken, Tankstellen sowie in Geschäften wie Netto, Penny, REWE, DM Drogeriemärkten und vielen mehr. Sie können Amazon Gutscheine auch bequem von zu Hause aus über Ihr Amazon Konto unter www.amazon.de kaufen. Ihre Registrierungsdaten: E-Mail Adresse: Anmeldezeitpunkt: 14.09.2016 16:21 Ihre IP-Adresse: x (dient zur eindeutigen Identifizierung Ihres Computers) Internetprovider: Deutsche Telekom AG Vielen Dank INKASSOABTEILUNG Solution 24 GmbH |
Vorsicht: Zahlen Sie nicht!
Gehen Sie keinesfalls auf die Forderungen ein. Oftmals ist auch nicht einmal ein wirksamer Vertrag geschlossen worden. Die Gestaltung des Angebots, das Verstecken der Zahlungspflicht und eine oftmals unzureichende Belehrung über Widerrufsmöglichkeiten stellen einen erheblichen Verstoß gegen eine Vielzahl geltender Gesetze dar. Möglicherweise handelt es sich sogar um Betrug und versuchte Nötigung. Es wird deswegen auch niemand kommen und schon gar nicht werden die Straftäter die Polizei rufen.
Wie kann ich mich wehren?
Wenn Sie bei einem ähnlichen Portal nicht wissen, ob Sie die Rechnung bezahlen müssen oder es sich um eine Abofalle handelt, melden Sie sich bei uns. Nach der Prüfung der konkreten Umstände des Vertragsschlusses ergeben sich regelmäßig zahlreiche Möglichkeiten, um gegen die Abzocker vorgehen und unberechtigte Forderungen abwehren zu können.
Auch Verbraucher, die auf solche Abzocker hereingefallen sind und gezahlt haben, sollten sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Dieser kann dann prüfen, inwieweit Rückforderungsansprüche bestehen bzw. durchgesetzt werden können.
Und schließlich als Tipp: Nutzen Sie nur Routenplaner von seriösen Anbietern wie etwa Google Maps.
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